Wenn der Zahn der Zeit am Haus nagt - Vorsorge ist nicht nur bei Gesundheitsfragen sinnvoll: Gebäudevorsorge spart Kosten und Ärger
Altersvorsorge oder Vorsorgeuntersuchungen, etwa beim Zahnarzt, sind heute für die meisten Menschen nichts besonderes mehr. Gebäudevorsorge ist aber für viele Hauseigentümer noch ein Fremdwort. Doch oft nagt der Zahn der Zeit bereits an der Bausubstanz ohne dass es der Eigentümer merkt. Wir befragten hierzu Gisela Damek (Schondorf, Lkr. Landsber am Lech) und Karl Rubner (Augsburg, Donauwörth), Architekten, Sicherheitskoordinator und Sachverständige.
Frage: Was bedeutet Gebäudevorsorge?
Herr
Rubner: Ein Gebäude sollte ebenso wie ein Auto immer mal wieder
gewartet werden, also ein technischer Kundendienst, um Mängel und
Verschleiß leichter, schneller und oftmals auch billiger beheben
zu können, bevor größere Mängel entstehen oder Sicherheitsbelange
betroffen sind. Es sind nicht alle Schadensbilder mit dem bloßen
Auge erkennbar und es sind nicht immer so katastrophale Auswirkungen aufgrund
unterlassener Baubegehungen zu befürchten, wie etwa beim Eishallen-Einsturz
in Bad Reichenhall. Dennoch ist es sinnvoll auch am und im Gebäude
Vorsorge zu treffen.
Frage: Wie oft sollte ein Gebäude inspiziert werden?
Herr Rubner: Auf keinen Fall sollte so lange abgewartet werden bis ein Schaden zu raschem Handeln zwingt und es unmöglich wird, mehrere Kostenangebote einzuholen und zu vergleichen. Denn im Notfall ist der Hauseigentümer um jede Hilfe dankbar, und erst später fragt er sich, ob etwa der Baumangel, der Schimmel, der Riss, das korrodierende Rohr, die leichte Undichtigkeit am Dach oder das feuchte Mauerwerk hätte rechtzeitig erkannt werden können. Denn die Kosten für den Unterhalt können mit regelmäßiger Gebäudevorsorge so gering wie möglich und der Wert so hoch wie möglich erhalten werden.
Frage: Was heißt regelmäßige Gebäudevorsorge?
Frau
Damek : Eine regelmäßige Baubegehung sollte je nach Nutzung
der Immobilie erfolgen. Als Faustregel gilt: bei wohnwirtschaftlicher
Nutzung alle 3 bis 5 Jahre und bei gewerblicher, industrieller oder kommunaler
Nutzung alle 2 bis 3 Jahre. Dabei muss beachtet werden, dass vermietete
Wohnhäuser oder Eigentumswohnungen in der Regel weniger achtsam benutzt
werden und deshalb ein kürzeres Intervall angeraten ist. Die Abnutzung
kommerzieller Immobilien hängt sehr stark von ihrer individuellen
Nutzung und Beanspruchung ab, also ob es sich etwa um eine Produktions-
oder Lagerstätte, eine Schule, Rathaus oder ein Geschäftshaus
handelt.
© Die Gebäudevorsorge Damek (Tel. 08192 / 99 58 40) Rubner (Tel. 0821 / 51 65 65), Stand: März 2010 |