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Dipl.-Ing. Gisela Damek Architektin BDA (Bund Deutscher Architekten) Immobilien-Sachverständige (Sprengnetter Wertermittlung) |
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Verkehrsermittlung: Verkehrswert = Marktwert Marktwert ist der nächstmögliche Verkaufswert zu einem bestimmten Zeitpunkt, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten. |
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Dipl.-Ing. Karl Rubner Architekt BDA Sicherheitskoordinator |
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Baubegehung: Zum Kosten minimierenden Unterhalt und zur Werterhaltung Ihrer Immobilien empfiehlt sich eine regelmäßige Gebäudevorsorge. |
März 2010
Markt für Wohnimmobilien 2009 und Prognose für 2010: Preise stabil, Umsätze rückläufig Die Preisentwicklung im Markt für Wohnimmobilien ist im Durchschnitt stabil, die Umsätze nach Kaufverträgen sind in vielen Städten allerdings rückläufig. In einzelnen Städten liegen jedoch zum Teil deutliche Abweichungen vor. Das ergab eine Umfrage des Deutschen Städtetages. ... [mehr]
Oktober 2009
Verschärfte EnEV 2009 ist in Kraft getreten
Nun ist es amtlich: Wer als Bauherr oder Eigentümer ab dem 1. Oktober 2009 einen Bauantrag einreicht, Bauanzeige erstattet oder sein Gebäude modernisiert, muss die erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 beachten. Für Bewertungssachverständige bedeutet dies: Vorsicht beim Ansatz von Modernisierungskosten.
Das energetische Anforderungsniveau an Neubauten wurde mit der Novellierung der EnEV wesentlich erhöht. Auch der Maßnahmenkatalog für bestehende Gebäude wurde erweitert. So sind ab Ende 2011 auch oberste Geschossdecken begehbarer Dachräume zu dämmen, wenn das darüberliegende Dach noch nicht gedämmt ist. Diese obersten Geschossdecken waren bisher von der Dämmpflicht ausgenommen. Zudem sind nach dem Zeitplan der EnEV 2009 elektr. Speicheröfen außer Betrieb zu nehmen. Bewertungssachverständige sollten beim Ansatz von Modernisierungskosten prüfen, ob mehrere Maßnahmen kombiniert werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen der EnEV zu genügen oder ob eine einfache Maßnahme ausreicht. Wird beispielsweise für das Bewertungsobjekt eine Putzerneuerung unterstellt, ist zu prüfen ob je nach Beschaffenheit der Außenwand ggf. auch eine Außenwanddämmung in der Kostenkalkulation zu berücksichtigen ist, um den Anforderungen der EnEV 2009 gerecht zu werden. Mehr Details zur Energieeinsparverordnung sowie den aktuellen Verordnungstext der EnEV 2009 zum Download finden Sie unter: www.sprengnetter.de
WF-Wohnflächen und Mietwertrichtlinien (WMR):
Ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern ist die korrekte Berechnung der Wohnfläche. Hier wird von den Parteien häufig auf die Anweisungen der „Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche“ (Wohnflächenverordnung, WoFlV) des Bundes zurückgegriffen.
Die eigentliche Fragestellung bei solchen Streitigkeiten lautet aber: Was bedeutet eine Wohnflächenangabe von z.B. 70 qm für die Wohnungsmiete?
Bekanntermaßen erfüllen die einzelnen Räume einer Wohnung ihre Funktion (z.B. Wohnen, Erschließung, Abstellen etc.) unterschiedlich gut. Je nach ihrem Zuschnitt, der lichten Höhe usw. kann ihre Nutzbarkeit – oder besser ihr „Wohnwert“ – gegenüber durchschnittlich geeigneten Räumen stark eingeschränkt oder erweitert sein. Die Vorschriften der WoFlV erfassen nur wenige der bei Wohnungen sehr häufig auftretenden Grundflächenbesonderheiten. Daraus resultieren insbesondere bei Mietern und Vermietern oft Unsicherheiten, wie solche Besonderheiten korrekt und fair zu behandeln sind. Dann verlegt sich der mietrechtliche Streit meist von der eigentlichen Wohnfläche auf den Wohnwert d.h. letztlich auf den Mietwert der Wohnung.
Diese Fragen zum Mietwerteinfluss solcher Besonderheiten werden mit der WF-Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie (WMR) des WertermittlungsForums beantwortet.
In der WMR werden für alle häufig auftretenden Grundflächenbesonderheiten (Balkone, Terrassen, Loggien und Wintergärten, Hobbyräume, Durchgangsräume, unübliche Raumhöhen usw.) Wohnwertfaktoren zur sachgemäßen Anrechnung dieser Flächen bei der Mietwertermittlung vorgegeben. Damit werden die Regelungen der WoFlV vervollständigt und tiefergehend differenziert. Mietwertermittlungen werden objektiver und sicherer. Streitigkeiten über die Miethöhe können auf dieser Grundlage einfacher geklärt oder sogar von Vornherein vermieden werden.
© Die Gebäudevorsorge Damek(Tel. 08192 / 99 58 40) Rubner (Tel. 0821 / 51 65 65), Stand: März 2010 |